Der Verschleiß bzw. die Zerstörung des Knorpels eines Gelenkes bezeichnet man als Arthrose. Die zunehmende Zerstörung des Gelenkes führt zu einer schmerzhaften Bewegungseinschränkung und zu störenden Knochenanbauten im Bereich des Großzehengrundgelenks. Konflikte im Schuhwerk sind die Folge. Je nach Ausprägungsgrad der Arthrose werden gelenkerhaltende oder gelenkversteifende Operationen durchgeführt.
Ein neues Therapiekonzept zur Gelenkerhaltung ist die Implantation einer sogenannten „Hemi Cap“ als Oberflächengleitersatz des Mittelfußköpfchens I nach Abtragung der störenden Knochenanbauten bei leichten bis mittelschweren Formen des Hallux rigidus.
Das Gelenk kann nach Operation sofort vollbelastet und bewegt werden.
Bei schweren Formen des Hallux rigidus macht eine Gelenkerhaltung in der Regel keinen Sinn. Hier kommen gelenkversteifende Operationen oder in Ausnahmenfällen gelenkentfernende Operationen zur Anwendung. Die Gelenkversteifung (Arthrodese) gilt derzeit als „golden standard“ in der Fußchirurgie und deren wissentschaftlicher Auswertung.
Diese Eingriffe werden ebenfalls meistens unter stationären Bedingungen durchgeführt.
Insgesamt gelten die Prinzipien der Narkoseformen und der Nachbehandlung des Hallux valgus.