Je nach Schwere der Verletzung überweisen wir an einen D-Arzt zur Weiterbehandlung.
Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person (z.B. alle Arbeitnehmer, Kindergartenkinder, Schüler und Studenten, Teilnehmer an Reha Maßnahmen) infolge einer versicherten Tätigkeit einen Unfall als ein zeitlich begrenztes, plötzliches von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis mit einem Körperschaden erleidet.
Die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigten.
Sie haben die Aufgabe, Arbeits- und Wegeunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsverfahren zu verhüten. Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erleiden oder an einer Berufserkrankung leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert. Die Berufsgenossenschaften gleichen die Unfall- und Krankheitsfolgen finanziell aus.
Derzeit betreut unsere Praxis im sogenannten Mannschaftsarzt-Verfahren (M-Arzt) den SV 1920 Spielberg e. V. aus der der Fußball Oberliga Baden Württemberg