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Hammerzehe
 
     
 

Es handelt sich um Fehlstellungen der Zehen 2 bis 5 mit Beugung im Mittelgelenk und/oder teilweise im Endgelenk der Zehe. Das Grundgelenk der betroffenen Zehe steht häufig in einer Überstreckungsfehlstellung. Die Erkrankung wird je nach Fehlstellung Hammerzehe, Krallenzehe oder Klauenzehe bezeichnet. Schmerzen bereitet häufig das hochstehende Mittelgelenk der Zehe im Schuh. Dort entwickeln sich gern schmerzhafte Hühneraugen. Oft ist die Krallenzehe auch ein Produkt der Fehlstellung der ersten Zehe beim Hallux valgus. Die Fehlstellungen können flexibel oder kontrakt sein und isoliert oder im Verbund mit anderen Fehlstellungen vorliegen. Diese Kriterien beeinflussen die Art der operativen Therapie. Häufig sind Kombinationsoperationen an den betroffenen Zehen notwendig, bei denen knöcherne und Weichteilkorrekturen durchgeführt werden.

Die Nachbehandlung ist meistens im Verbandsschuh unter Vollbelastung möglich. Die Entfernung von eingebrachten Drähten erfolgt in der Regel nach 2-3 Wochen nach Operation in der Praxis. Die Schwellneigung ist unterschiedlich und kann mehrere Wochen bis Monate andauern.