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Arbeitsunfälle
 
     
 

Wir besitzen die Genehmigung der Berufsgenossenschaften zur Behandlung und Nachbetreuung von Arbeitsunfällen in der Praxis als H-Arzt Verfahren.

H-Ärzte sind Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, die aufgrund des Nachweises ihrer ärztlichen Befähigung (u.a. mind. 2-jährige unfallärztliche Tätigkeit in einer mit einem D-Arzt besetzten Krankenhausabteilung nach der Approbation) an der Durchführung der besonderen Heilbehandlung beteiligt werden können.

Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person (z.B. alle Arbeitnehmer, Kindergartenkinder, Schüler und Studenten, Teilnehmer an Reha Maßnahmen) infolge einer versicherten Tätigkeit einen Unfall als ein zeitlich begrenztes, plötzliches von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis mit einem Körperschaden erleidet.

Die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigten.

Sie haben die Aufgabe, Arbeits- und Wegeunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsverfahren zu verhüten.

Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erleiden oder an einer Berufserkrankung leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert.

Die Berufsgenossenschaften gleichen die Unfall- und Krankheitsfolgen finanziell aus.